Donnerstag, 15. April 2010

Die Entwicklung der Selbstverwaltung vom 11. bis 14. Jahrhundert

Bis zum 11. Jahrhundert besaß jede Stadt einen Stadtherrn, der sich um die Verwaltung und die Rechtssprechung in der Stadt kümmerte. Er konnte Burggrafen oder Vögte und weitere Beamten einsetzten, die die Stadt in seinem Namen verwalteten. Die Stadtbewohner, zu denen Patrizier, reiche Kaufleute, Hanswerksmeister, Gesellen, Lehrlinge, Lohnarbeiter, Knechte, Unehrliche, Bettler und alle Frauen zählten, hat in der Verwaltung der Stadt nichts zu sagen. Ab dem 12. Jahrhundert gelangte es den ehemaligen Vertretern der Stadtbewohner, die jetzt Ratsherrn genannt wurden, nach einer Auseinandersetzung mit dem Stadtherrn, die Macht an sich zu reißen. Somit bestimmte nicht mehr der Stadtherrn die Rechte der Stadt, sondern Sie. Dadurch ist die Selbstverwaltung entstanden. Patrizier wählten aus ihren Reihen die Ratsherrn und diese wählten den Bürgermeister. Der Bürgermeister und die Ratsherrn durften dann über Steuern, Polizei, Verteidigung, Zoll, Gericht und Marktgebühren bestimmen. Erst im Laufe des 13./14. Jahrhunderts erhielten Handwerker und Händler durch einem Zunftkampf den Zugang zum Rat. Die Ratsherrn wurden dann von Patriziern und Zunfmitgliedern aus ihren Reihen gewählt. Da jedoch alle Ämter ehrenamtlich waren, war Vermögen notwendig. Alle übrigen Stadtbewohner blieben von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen.