Sonntag, 18. April 2010

Wie erkennt man eine mittelalterliche Stadt?

Es gibt viele mittelalterlichen Städte ,die bis heute noch vorhanden sind, einige Beispiele aus unserer Umgebung sind zum Beispiel Riedlingen oder auch die Biberacher Altstadt.Dies kann man an einigen Kennzeichen deutlich erkennen.Bedeutend war zum Beispiel schon die Lage, was beudeutet dass eine solche Stadt meist an einem Fluss lag, was man zum Beispiel in Biberach gut beobachtet kann. Dies sorgte nämlich für eine art Abfallentsorgung, da die Bewohner ihren Abfall einfach in den Fluss warfen.
Auserdem wurden die Städte meist vom Ländlichen abgegrenzt, sprich die Stadt war von hohen Mauern, Wällen, Toren und Gräben umschlossen, die auch heute noch teilweise vorhanden sind. Eine weitere Auffälligkeit, die man auch heute noch bei vielen Städten beobachten kann war das Zentrum einer Stadt,ein großer freier Platz, der Marktplatz, meiststanden dort Kirche und Rathaus, oft auch ein Brunnen. Das Zentrum war meist sehr prachtvoll gestaltet, mit hohen Fachwerkhäusern in denen sich der Rathsherr oder Bürgermeister aufhielt.
Ein weiterses erkennungszeichen sind enge und verwinklte Gassen, die alle zum Zentrum führen.
Die Städte unterschieden sich nicht nur optisch sondern auch rechtlich und wirtschaftlich vom Land ab. Wirtschaftlich herrschten handwerkliche und gewerbliche Produktionen und Handel vor. Ein weiteres Kennzeichen war der Umschlag und die Verteilung von Waren zwischen Satdt und Land und den Regionen städtischer Märkte.

Auch rechtlich hob sich die Stadt vom Land ab. Sie hatte nämlich ihre eigene Gerichtsbarkeit und Verwaltung, wodurch deren Bürger zu einer Rechts- und Friedensgemeinschaft wurden, der sogenannten Bürgerschaft. Die Grundlage des städtischen Rechts waren vorallem die Privilegien, die ein Stadtherr seinen Bürgern verlieh. Dazu gehörten das Markt-, Münz-, Befestigungs-, und Zollrecht sowie Handelsrecht, die Werhoheit und die Gerichtshoheit. Wer in einer Stadt lebte hatte also einiges an Privilegien, wie zum Beispiel, dass sie nicht vor ein fremdes Gericht gezogen werden durften, sie mussten keine Frondienste leisten, konnten ohne Genehmigung eines Herrn heiraten und ohne Einschränkungen ihren Besitz vererben oder verkaufen. Außerdem konnten sie ihren Wohnsitz frei wechseln. Dies alles gab ihnen den Status als Freie, was der Landbevölkerung meist verwehrt blieb.